Dienstleistungen
Begleitung / Betreuung
Das Aufgabenfeld der exklusiven Seniorenbegleitung ist sehr individuell. Es kann vom Schwimmen gehen über Restaurantbesuche bis hin zum Besuch kultureller Veranstaltungen oder Halbtages- und Tagesausflügen ein breites Spekrum umfassen.
Bezeichnet die Unterstützung durch eine/n Mitarbeiter/in. Die Hilfe erfolgt bei alltäglichen Aufgaben. Ihr Umfang hängt davon ab, wie schwer die zu betreuende Person eingeschränkt ist, und reicht von schlichter Anziehhilfe über das Führen einer netten Unterhaltung, dem Vorlesen, Zuhören und Gesellschaft leisten bis hin zu viruellen Ausflügen mittels VR-Brillen.
Halbtagsangebot Betreuung
240 Minuten individuell wählbare Betreuung. Das Halbtagesangebot beinhaltet die Anfahrt.
Ganztagsangebot Betreuung
480 kurzweilige Minuten individuell wählbarer Betreuung. Das Angebot beinhaltet die Anfahrt.
Halbtagesangebot Begleitung
240 Minuten individuell wählbare Begleitung. Das Halbtagesangebot beinhaltet die Anfahrt und wenn gewünscht bis zu 150 Km Chauffeurservice.
Ganztagesangebot Begleitung
480 Minuten kurzweilige Begleitung nach Ihren individuellen Wünschen. Das Ganztagesangebot beinhaltet sowohl die Anfahrt als auch bis zu 350 Km Chauffeurservice.
Fahrzeugtkosten
Anfahrt
Extravaganza übernimmt als Service die vollständigen Fahrzeugkosten.
Fahrt- und Wegezeiten
An- und Abfahrt ist Arbeitszeit und muss von uns auch so gegenüber den Mitarbeitern vergütet werden. Dennoch berechnen wir hierfür nur einen ermässigten Stundensatz, der unseren Kosten Rechnung trägt.
Chauffeurservice
"Chauffeurservice"
Volvo XC60 Inscription - pro gefahrenen Kilometer
Äußerst bequem und sicher!
Klein und wendig - pro gefahrenen Kilometer
Anerkannt nach §§ 43b, 45a/b und 53b (alt 53c) SGB XI,
Kostenübernahme durch Pflege- und Krankenkasse möglich
Steuerliche Absetzbarkeit
Nach § 35a EStG sind "Haushaltsnahe Dienstleistungen" (Pflege- und Betreuungsleistungen im Privathaushalt) steuerlich absetzbar, das heißt, Sie können die Kosten für die stundenweise Betreuung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Letzte Änderung: 15. 06. 2024
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